Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Lehrgänge, Prüfungen und sonstige
Veranstaltungen, die durch die GSI mbH in ihren Bildungseinrichtungen
durchgeführt werden. Sie gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als
auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
Voraussetzungen für die Teilnahme
Grundsätzlich stehen die Lehrgänge der GSI mbH jedem offen, sofern der
Teilnehmer die für den jeweiligen Lehrgang geltenden persönlichen
Voraussetzungen erfüllt. Für die Zulassung zur Prüfung können besondere
Zulassungsvoraussetzungen gelten, die in der Person des Teilnehmenden erfüllt
sein müssen, wenn er eine Prüfungsteilnahme beabsichtigt. Die Teilnahme an einem
Lehrgang begründet nicht den Anspruch auf Zulassung zur Prüfung.
Anmeldung
Anmeldungen zu Lehrgängen und Prüfungen bedürfen wenigstens der Textform und
können im
Internet unter www.gsislv.de oder unter Verwendung eines Anmeldevordrucks,
welcher bei der
GSI mbH angefordert werden kann, erfolgen. Anmeldungen gelten als verbindliches
Vertragsangebot. Wird die Prüfung durch eine externe Prüforganisation
vorgenommen, bedarf es
eines weiteren Antrags. Die dazu erforderlichen Unterlagen werden spätestens bei
Lehrgangsbeginn zur Verfügung gestellt. Vertragspartner (im Folgenden auch
‚Besteller‘
genannt) der GSI mbH wird das den/die Teilnehmer anmeldende Unternehmen bzw. die
sich als
Teilnehmer anmeldende und selbstzahlende Privatperson.
Vertragsabschluss
Mit der Bestätigung der Anmeldung durch die GSI mbH kommt der Vertrag mit dem
Besteller
zustande. Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt wenigstens in Textform.
Zahlungsbedingungen
Für jeden Teilnehmer wird eine individuelle Rechnung erstellt. Bei Teilnehmern,
die
nicht selbst Besteller sind oder die auf Kosten eines sonstigen Dritten
ausgebildet werden,
wird dem Besteller bzw. dem sonstigen Dritten die Rechnung zugesandt. Unabhängig
von der
Übernahme der Kosten durch Dritte bleibt der Besteller als Vertragspartner
Schuldner der
vereinbarten Leistung.
Barzahlungen gelten als eingegangen, wenn sie von der GSI mbH mit Unterschrift
und
Stempel quittiert sind.
Die Lehrgangs- bzw. Prüfungspreise sind bis zum Lehrgangsbzw. Prüfungsbeginn zu
entrichten. Bei Lehrgängen, die länger als drei Monate dauern, können die
Lehrgangs- bzw.
Prüfungspreise bereits bis zum Lehrgangs- bzw. Prüfungsbeginn bezahlt werden.
Zumindest aber
sind dreimonatlich Raten, jeweils im Voraus, zu entrichten. Die erste Rate ist
zum
Lehrgangs- bzw. Prüfungsbeginn fällig. Die Ratenhöhe beträgt jeweils den Teil
des gesamten
Lehrgangspreises, der im Verhältnis zur voraussichtlichen Lehrgangsdauer auf den
Zeitabschnitt entfällt, für den die Rate zu entrichten ist.
Ersatzteilnehmer/Abmeldung/Unterbrechung/Abbruch
Der Besteller ist berechtigt, ohne zusätzliche Kosten, einen Ersatzteilnehmer
zu
benennen, sofern dieser die für den jeweiligen Lehrgang und Prüfung notwendigen
persönlichen
Voraussetzungen erfüllt. Unabhängig davon bleibt der Besteller als
Vertragspartner Schuldner
der vereinbarten Leistung.
Bei Abmeldung bis zwei Wochen vor Lehrgangs/Prüfungsbeginn wird ein
Kostenbeitrag von €
30,00 erhoben. Bei Abmeldung innerhalb von 14 bis 8 Tagen vor
Lehrgangs/Prüfungsbeginn
werden 25 % des Lehrgangs/Prüfungspreises erhoben. Bei Abmeldung innerhalb von 7
Tagen vor
Lehrgangs-/Prüfungsbeginn werden 50 % des Lehrgangs-/Prüfungspreises erhoben.
Bei
Nichtantritt werden die vollen Lehrgangs-/Prüfungspreise erhoben.
Unterbrechung oder Abbruch der Teilnahme an einem Lehrgang oder an einer Prüfung
entbinden nicht von der Pflicht zur Zahlung der Lehrgangs-/Prüfungspreise. Bei
Sonderschulungen werden für angefangene Schulungstage die vollen Tagessätze und
für
Prüfungen die vollen Prüfungssätze erhoben. Ist der Teilnehmer zu mehreren
aufeinanderfolgenden Lehrgängen verbindlich angemeldet, sind im Falle der
nachgewiesenen
unverschuldeten und endgültigen Teilnahmeverhinderung (z.B. durch Krankheit oder
Unfall) die
Preise für bereits begonnene Lehrgänge oder Lehrgangsteile bis zu dem Tag des
Eintritts der
Teilnahmeverhinderung zu entrichten.
Erbringt der Besteller den Nachweis, dass der GSI mbH kein wirtschaftlicher
Nachteil
entstanden ist oder dass der wirtschaftliche Nachteil der GSI niedriger ist, als
der im
jeweiligen Einzelfall heranzuziehende pauschalierte Betrag gemäß 6.2 bzw. 6.3,
hat die GSI
mbH keinen bzw. nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen
wirtschaftlichen
Nachteils.
Sowohl die Benennung eines Ersatzteilnehmers als auch die Abmeldung bedürfen
wenigstens
der Textform (bspw. E-Mail oder Fax).
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher sowie das Recht zur
außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden, in 6.1. bis 6.5.
enthaltenen
Bestimmungen unberührt.
Prüfungsabnahme/Zertifizierung
Die GSI mbH ist berechtigt, anfallende Prüfungen und Zertifizierungen durch
eine externe
Prüf- und Zertifizierungsorganisation (bspw. DVS-PersZert, TÜV Nord, Frosio)
vornehmen zu
lassen.
Ausfall von Lehrstunde
Wird die GSI mbH durch Ereignisse, welche sie nicht zu vertreten hat, an der
Abhaltung von
einzelnen Lehrstunden gehindert, besteht weder ein Anspruch auf deren Nachholung
noch
berechtigt dies zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Für
weitergehende
Ansprüche haftet die GSI mbH nach Maßgabe der in 11.2. enthaltenen Bestimmungen,
im Übrigen
ist die Haftung ausgeschlossen.
Organisatorische Änderungen/Absage
Organisatorische Änderungen (z.B. Referentenwechsel, Änderungen im Ablaufplan,
Verlegung des
Veranstaltungsortes) bleiben insoweit ausdrücklich vorbehalten, als der
Gesamtcharakter des
Lehrgangs gewahrt bleibt (im Folgenden auch zumutbare Änderungen genannt). Bei
Vorliegen
eines wichtigen Grundes, insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall
von Referenten
oder höherer Gewalt, ist die GSI mbH berechtigt, Lehrgänge oder Prüfungen
abzusagen. Die GSI
mbH wird zumutbare Änderungen oder Absagen unverzüglich mitteilen. Zumutbare
Änderungen
berechtigen weder zur Preisminderung noch zum Rücktritt vom Vertrag. Das Recht
zur
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Bei
Absage werden
die bereits gezahlten Lehrgangs/Prüfungspreise umgehend erstattet. Für
weitergehende
Ansprüche haftet die GSI mbH nach Maßgabe der in 11.2. enthaltenen Bestimmungen,
im Übrigen
ist die Haftung ausgeschlossen.
Werkstattordnung/Schutzausrüstung
Der Teilnehmer hat die Werkstattordnung der Bildungseinrichtung sowie die
Anordnungen
des Ausbildungspersonals und der Prüfungskommission zu befolgen.
Sofern die Lehrgangs-/ Prüfungsteilnahme das Tragen geeigneter Schutzausrüstung
erfordert, ist diese vom Teilnehmer mitzubringen.
Bei schuldhafter, mehrfacher oder schwerwiegender Verletzung der Pflichten aus
10.1.
und 10.2. kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Lehrgang oder der
Prüfung
ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss von der weiteren Teilnahme am Lehrgang
oder der
Prüfung entbinden den Besteller nicht von der Pflicht zur Zahlung der
Lehrgangs-/Prüfungspreise.
Versicherung/Haftung
Der Teilnehmer ist während der Ausbildung im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen
gegen Unfall versichert.
Für Schäden oder vergebliche Aufwendungen des Bestellers sowie für Schäden oder
vergebliche Aufwendungen des Teilnehmers haftet die GSI mbH, gleich aus welchem
Rechtsgrund,
im Rahmen der Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
nicht jedoch
bei einfacher Fahrlässigkeit. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit
haftet die GSI mbH – vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den
gesetzlichen
Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) – bereits im Falle
von einfacher
Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die GSI mbH
ebenfalls
bereits im Falle einfacher Fahrlässigkeit. Dabei ist der Schadensersatz des
Bestellers
und/oder des Teilnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit
die GSI mbH nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
haftet.
Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig
vertraut werden
darf. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Ist der Besteller selbst nicht Teilnehmer, hat er ein Verschulden des
Teilnehmers in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Der
Besteller haftet
dabei auch für vorsätzliches Verhalten des Teilnehmers.
Aushändigung von Bescheinigungen und Zeugnissen
Lehrgangsbescheinigungen, Prüfbescheinigungen und Zeugnisse bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum der GSI mbH und werden nur nach Begleichung der
Rechnung an den Besteller und/oder Teilnehmer ausgehändigt.
Teilnehmer, die eine öffentliche Förderung erhalten oder diese beantragt haben
(bspw. bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter), erhalten zur
individuellen Berufswegplanung vorab genaue Informationen und intensive
Beratungen über Inhalte und Ziele des Lehrgangs sowie Art des Abschlusses eines
jeden Moduls.
Abweichend zu 5.1. gilt: Bei Teilnehmern, die eine öffentliche Förderung
erhalten, werden die Kosten direkt zwischen der GSI mbH und dem öffentlichen
Förderer (bspw. der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter) abgerechnet.
Abweichend zu 6.2. und 6.3. gilt: Teilnehmer, die eine öffentliche Förderung
erhalten, sind bis Lehrgangs-/Prüfungsbeginn zum kostenfreien Rücktritt
berechtigt. Teilnehmer, die eine öffentliche Förderung erhalten, können ihre
Lehrgangsteilnahme jederzeit aus wichtigem Grund (Wegfall der Förderung oder
nachweislicher Arbeitsaufnahme) ohne Kostenfolge fristlos kündigen.
Abweichend zu 10.2. gilt: Teilnehmer, die eine öffentliche Förderung erhalten
sind nicht verpflichtet, persönliche und geeignete Schutzausrüstung
mitzubringen.
Urheberrecht und Nutzungsbedingungen
Die von der GSI mbH zur Verfügung gestellten Lehrgangsunterlagen, Software und
sonstige
Lehrgangsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur zum
persönlichen
Gebrauch verwendet werden. Für den Fall, dass die Lehrgangsunterlagen auf einem
zum Lehrgang
erhaltenen Tablet-PC enthalten sind, sind vor der Weitergabe des Tablet-PCs an
Dritte, die
Einzelheiten des jeweiligen Lizenzvertrags zu beachten, welcher Bestandteil der
Lehrgangsunterlagen bzw. Software ist. Audio- und Videoaufzeichnungen sind
während
Lehrgängen, Prüfungen und sonstigen Veranstaltungen nicht gestattet und können
zum
Ausschluss vom Lehrgang bzw. der Veranstaltung führen.
Computernutzung
Zugangsdaten zu Schulungscomputern dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden
bzw. Dritten
nutzbar gemacht werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software nur für
Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte
weiterzugeben
bzw. Dritten nutzbar zu machen. Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht
berechtigt, am
Schulungscomputer Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen
fremder
Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen.
Urheberrechte sind
zu beachten.
Internet-/WLAN-nutzung
Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für
schulungsfremde
Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder
Downloaden von
Seiten mit z.B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden
oder
volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.
Bei der Benutzung eines GSI-SLV WLAN hat sich der Teilnehmer an die ‚Allgemeinen
Nutzungsbedingungen GSI-SLV WLAN‘ zu halten, welche ihm spätestens zu Beginn des
Lehrgangs
und vor einer erstmaligen Nutzung des WLAN zur Kenntnis gegeben werden.
Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen ist der Ort, an dem die
GSI mbH
ihre Leistungen erbringt.
Für alle Vertragspartner, ausgenommen Nichtkaufleute, gilt Duisburg als
vereinbarter
Gerichtsstand.
Schlussbestimmungen
Sofern der Besteller nicht Teilnehmer ist, ist er verpflichtet, den Teilnehmer über
den Inhalt dieser Teilnahmebedingungen vor Lehrgangs-/Prüfungsbeginn vollständig zu
informieren.
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Teilnahmebedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken
des
Vertrages soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die
Parteien
nach ihrer wirtschaftlichen Zwecksetzung gewollt haben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen
des Bürgerlichen Gesetzbuches.